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  • 6. Feb. 2008

    Die Presse berichtet, dass sich eine Legalisierung der Stammzellenforschung in Österreich abzeichnet. Während die Regierung unter Wolfgang Schüssel sich noch quer legte, dürfte nun, unter Gusenbauer ein Umdenken stattfinden.

    Bei einer Tagung über Stammzellforschung in Wien zeichnete sich ein Konsens der Parlamentsparteien ab, nicht nur Forschung an embryonalen Stammzellen, sondern auch deren Gewinnung in Österreich gesetzlich zuzulassen.

    Fragt sich, was den Sinneswandel der ÖVP bewirkt hat. Schließlich hat sich an der Zusammensetzung der überalterten Führungsetage der ÖVP kaum etwas geändert. Aber vielleicht ist auch das der Grund für das Umdenken. Möglicherweise versagt bei dem einen oder anderen schon eine Niere.

    6. Feb. 2008

    Die ZDF-Sendung Forum am Freitag, dem islamischen Pendant zum Wort am Sonntag, berichtete erstaunlich offen und direkt über das islamische Eheverständnis. Die Islamwissenschaftlerin und Islamlehrerin an einer Hauptschule in Dinslaken, Kamran Safiarian Lamya Kaddor, musste allerdings sichtlich mehrmals schlucken, als sie das islamische Recht und seine Praxis in all ihrer Frauenfeindlichkeit erklärte.

    Problematisch ist allerdings die Verharmlosung der arrangierten Ehe und die Abgrenzung zur Zwangsehe. Wie wahrscheinlich ist es, dass Söhne und Töchter wirklich frei über die Auswahl ihrer Eltern entscheiden können?

    [youtube emZbVTZPwCY]

    1. Feb. 2008

    Ein Gastbeitrag der Laizisten mit der Besprechung eines Lehrbuch zu Religions- und Weltanschauungsrecht. Vielen Dank an die Laizisten


    Active Image G. Czermak, E. Hilgendorf: Religions- und Weltanschauungsrecht. Eine Einführung, Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2008, ISBN: 978-3-540-72048-5, Springer-Lehrbuch ISSN: 0937-7433, Taschenbuch, 327 S. http://www.springer.com/law/book/978-3-540-72048-5

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    4. Jan. 2008

    Der Schutz der Privatsphäre in Deutschland hat sich innerhalb nur eines Jahres nach Einschätzung der Organisation Privacy International drastisch verschlechtert.

    2006, als das Ranking erstmals erstellt wurde, lag Deutschland noch in der zweithöchsten Kategorie (wirksamer Schutz vor Missbrauch) und damit weltweit auf dem ersten Platz. Inzwischen hat sich die Situation drastisch verändert. So seien Fingerabdruck in Personalausweisen und etwa die Möglichkeiten Telefongespräche abzuhören seien erheblich ausgeweitet worden, wobei Deutschland eines der Länder mit den höchsten Abhörraten europaweit sei.

    Von den 47 untersuchten Ländern gingen die Bestnoten an: Griechenland, Rumänien und Kanada, die Privatsphäre sei außerdem auch in Luxemburg, Portugal, Slowenien und Ungarn besser zu bewerten als in Deutschland. Klassenschlechteste sind unter anderen die USA, Großbritannien, Russland und China, die als “endemische Überwachungsstaaten” bezeichnet werden.

    Simon Davies, Direktor von Privacy International:

    Der allgemeine Trend geht dahin, dass die Privatsphäre Land für Land ausgelöscht wird. Selbst diejenigen Länder wie Deutschland und Kanada, bei denen wir weiter einen starken Schutz der Privatsphäre erwartet haben, versinken im Sumpf.

    The 2007 International Privacy Ranking

    19. Nov. 2007

    Grünen-Politiker Volker Beck hat Klage gegen eine einstweilige Verfügung des Kardinals Joachim Meisner erhoben. Beck will Meisner zwar nicht mehr “selbstgerechter Hassprediger” nennen – aber sich das eben nicht vorschreiben lassen.

    welt.de

    Der Kölner Erzbischof dürfe nicht das Recht haben, Beck die Äußerung zu untersagen, Meisner betätige sich in Bezug auf eine bestimmte Predigt als „selbstgerechter Hassprediger“.

    Diese Feststellung solle das Gericht treffen, heißt es in einer Erklärung Becks, die dem „Tagesspiegel“ vorlag. Meisner hatte die entsprechende Untersagung im Wege einer einstweilige Verfügung Ende Oktober vor dem Landgericht Köln erwirkt.

     

    Zuvor hatte Beck sich in einem Interview entsprechend über Meisner geäußert, dann aber erklärt, er werde die Bezeichnung Hassprediger in Bezug auf den Kardinal nicht mehr verwenden. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, so Beck. Es gehe ihm aber um die „Frage der Meinungsfreiheit“.

    Unsere Sorgen, dass Beck einknicken könnte, waren also offenbar unbegründet. Jürgen Becker und Volker Pisper zeigten in einem Dialog (siehe Videobeitrag) bei den Mitternachtsspitzen einen alternativen Umgang mit derartigen Urteilen.

    9. Nov. 2007

    Hervorragende Nachrichten gibt es aus dem Fürstentum Liechtenstein.

    Verfassungsänderungen und neue Gesetze sollen künftig das Verhältnis zwischen dem Staat und den unterschiedlichen Religionsgemeinschaften regeln, nachdem sich die Gesellschaft und die religiöse Lebenswelt in den letzten Jahrzehnten stark verändert hat.

    Es wird Zeit diese neue Realität auch in Deutschland und Österreich anzuerkennen, anstatt den Kirchen weiter Privilegien und Gelder in den Rachen zu werfen.

    Die Steuerzahlenden können künftig entscheiden, ob sie einen Teil ihrer Steuer einer anerkannten Religionsgemeinschaft zukommen lassen wollen. Wer das nicht möchte, überlässt diesen Steuerbetrag dem Land und den Gemeinden für den allgemeinen Haushalt.

    7. Nov. 2007

    Pressemitteilung IBKA vom 06.11.2007

    30 Euro werden in Nordrhein-Westfalen beim Kirchenaustritt fällig. Gegen diese Gebühr wurde nun beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben. Der in Köln ansässige Beschwerdeführer, der vorläufig ungenannt bleiben möchte, sieht in der Gebühr eine unzulässige Erschwerung des Austritts. Dies verstößt nach seiner Auffassung gegen die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.

    “Wir halten die Kirchenaustrittsgebühr für verfassungswidrig”, so Rudolf Ladwig, Erster Vorsitzender des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und Atheisten e.V. (IBKA). “Die Aussicht auf einen jahrelangen Prozess schreckt aber begreiflicherweise davon ab, gegen die Gebühr vorzugehen. Daher unterstützen wir den Beschwerdeführer aus einem Spendenfonds, der für derartige Fälle eingerichtet wurde.”

    Die Kirchenaustrittsgebühr wurde 2006 in Nordrhein-Westfalen per Landesgesetz eingeführt. Auch in den meisten anderen Bundesländern wird eine solche Gebühr erhoben.
    Hintergrundinfo:
    Text der Verfassungsbeschwerde
    Ansprechpartner:
    Rudolf Ladwig (1. Vors.)
    +49 2331 - 34 80 410
    Rudolf.Ladwig@ibka.org

    Quelle

    20. Sep. 2007

    Der Petent bittet den Deutschen Bundestag, die Streichung des Artikels 7 Abs. 3 Grundgesetz (GG) zu beschließen.Begründung:
    GG Artikel 7(3) lautet:
    „Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnis-freien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religions-gemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Reli-gionsunterricht zu erteilen.“

    In der Praxis führt der Artikel 7(3) zur Aufspaltung der Klassenverbände nach Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen. Dies widerspricht der Offenheit für eine Vielfalt der Mei-nungen und Auffassungen, die konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen sind. Er behindert die auf Toleranz und Nicht-Diskriminierung beruhende Integrationsaufgabe des Staates in einer pluralistischen Gesell-schaft bis hin zur Gefährdung des inneren Friedens.

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