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  • 24. Sep. 2008

    Wohlwollend von der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, der (leider) einzig verbliebenen lokalen Tageszeitung in vielen Ruhrgebietsstädten, begleitet, findet in der Stadt Gelsenkirchen gerade ein skandalöser Verstoß gegen das Gebot weltanschaulicher Neutralität statt: In Zusammenarbeit mit der der Evangelischen Kirche und dem pädagogischen Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen soll künftig im Rahmen eines zunächst auf zwei Jahre angelegten Projekts „religiöse Bildung“ in städtischen Kindertageseinrichtungen implementiert werden.

    Die WAZ schreibt:

    “Das Ziel: Bei der Vermittlung von Werten sollen in den städtischen Einrichtungen nun auch religiöse Fragestellungen thematisiert werden. Elf der 46 Einrichtungen beteiligen sich an dem Modell, die Mitarbeiter werden eigens geschult.”

    Der Gelsenkirchener Oberbürgermeister Frank Baranowski wird in der WAZ zitiert, dass „andere Kommunen aufhorchen werden“ und städtische Kitas nicht „wertneutral“ seien, sondern Antworten auf weltanschauliche Fragen geben müssten, „die den Eltern gerecht werden“.

    Recht hat der Bürgermeister natürlich damit, dass die Erziehung in städtischen Kitas nicht „wertneutral“ sein kann und soll. Was aber in seinem Statement als Implikation durchklingt, ist die unsägliche und falsche Behauptung, dass es zur Wertevermittlung der Religion bedürfe. Ähnliches klingt an, wenn Ulrich Walter, Dozent des oben genannten pädagogischen Instituts, meint, unter „religiöser Bildung“ verstünden die Projektpartner „etwa Werteorientierung“. Der Kommentar des WAZ-Redakteurs Muscheid versteckt diese These gar nicht erst mehr in irgendwelchen Implikationen:

    “Die Stadt beschreitet einen innovativen Weg, will Kindern auch in ihren Einrichtungen religiöses Rüstzeug geben. Das ist gut so, denn wer Werte vermitteln will (und soll), der kommt ohne Religion nicht aus.“

    Bumm. Das saß.

    Was für eine Geringschätzung der – zu einem erheblichen Teil gegen die Kirchen erkämpften! – Werte der Aufklärung, der großartigen Philosophen und Humanisten spricht aus diesen – offenbar völlig unreflektierten – Behauptungen? Und vor allem: Was ist das für ein unverschämter Affront gegen Erzieher, Pädagogen und nicht zuletzt Eltern, die ihren Kindern seit vielen Jahren demokratische, humanistische und moderne Werte im Sinne einer nachvollziehbaren, säkularen Ethik vermitteln? Sie alle werden in feinster Selbstgerechtigkeit belehrt, dass sie versagt hätten.

    Heike Kostarellis, Leiterin einer Kita im Stadtteil Horst, konstruiert in einem begleitenden Interview gar ein „Recht auf religiöse Bildung“ für Kinder. Woher dieses Recht kommen soll und inwiefern nun ausgerechnet die an eigene Interessen gebundene evangelische Kirche die geeignete Partnerin sei, um Kinder objektiv über die Inhalte von Religionen und die von ihnen vertretenen Werte aufzuklären, muss ihr Geheimnis bleiben. Auch und gerade vor dem Hintergrund, dass Gelsenkirchen – wie viele andere deutsche Großstädte auch – eine multikulturelle und mithin multireligiöse Stadt mit einem hohen Migrantenanteil ist. Sie verteidigt diesen Ansatz mit einer diffusen Zukunftsaussicht, dass dieses Projekt nur der Anfang sei: „Jetzt schauen wir halt in diese Richtung“ – gemeint ist natürlich zunächst einmal die christlich-evangelische.

    Natürlich ist es grundsätzlich sinnvoll bzw. angezeigt, schon Kindern zu erklären, dass der Jahrmarkt der Religionen, Ideen und Ideologien ein riesiges und äußerst vielfältiges Angebot bereithält. Sicher sind auch sachlich fundierte Kenntnisse von den Inhalten der christlichen Religion unabdingbar für das Verständnis unserer Kultur und Gesellschaft. Man darf allerdings mit einiger Berechtigung bezweifeln, dass ein von der Evangelischen Kirche mitverantwortetes „religiöses Bildungsangebot“ diesem Anspruch gerecht wird. Nicht zuletzt aufgrund der hoch selektiven Inhaltsvermittlung durch die Kirchen und ihre Einrichtungen sind vielen Menschen – vom religionsunterrichteten Kind bis zum Lehramts-Theologiestudenten – basale Inhalte der Glaubenslehre und insbesondere der Bibel in erschreckendem Ausmaß unbekannt.

    In diesem Sinne entlarvend ist auch die Antwort der Kita-Leiterin auf die Frage, wie denn die „religiöse Bildung“ in den Alltag der Klein- und Kleinstkinder einfließen solle: „Es wird Angebote geben wie Gottesdienstbesuche, aber auch persönliche Gespräche, wenn ein Kind Fragen hat oder Diskussionen im Sitzkreis.“

    Wir möchten dazu feststellen, dass es auch in Gelsenkirchen konfessionell gebundene Kitas gibt, die in der Regel zu rund 80 Prozent vom Steuerzahler finanziert werden, die kleine und kleinste Kinder – was bereits kritikwürdig genug ist – im Sinne der Kirche bzw. des Bekenntnisses ihrer Eltern beeinflussen. Völlig unverständlich bleibt vor diesem Hintergrund, warum städtische Einrichtungen nun so tun sollten, als seien sie konfessionelle.

    Christliche Eltern, die die Weltanschauung ihrer Kinder bereits in jungen Jahren beeinflusst sehen möchten und eine Vermittlung von dezidiert „religiösen“ Werten wünschen, können ihre Kinder ja in eine der zahlreichen konfessionellen Einrichtungen geben. Für nicht-christliche Eltern – gleich ob anders- oder ungläubig – soll es aber künftig unmöglich gemacht werden, ihre Kinder einer bestimmten religiösen – hier christlichen – Beeinflussung zu entziehen.

    Fazit: Ein eigentlich unfassbarer Skandal, mit dem die Verantwortlichen im Jugendamt der Stadt Gelsenkirchen hoffentlich nicht durchkommen.

    4 Kommentare »

    1. Hank Chinasky schreibt:

      Gibt es Proteste seitens einiger KiTa-Betreiber oder von Elternseite? Das religiöse Rollback ist hierzulande voll im Gange. Ist der WAZ-Kommentar von Herrn Muscheid online einzusehen?

      27. Okt. 2008 | #

    2. Staat und Religion getrennt? Weit gefehlt | Islamically Incorrect schreibt:

      [...] und Religion getrennt? Weit gefehlt November18 Skandal im Pott: Städtische Kitas sollen „religiös bilden“! 24. Sep. [...]

      18. Nov. 2008 | #

    3. theofan schreibt:

      Kann ich logisch nicht nachvollziehen. Religion gibt es nun mal, und da muss man doch auch mit Kindern drüber reden?? Ich kann mich doch auch im Biergarten über Wein unterhalten. Würde im Biergarten ein Schild hängen: “Über Wein reden verboten” - dann müsste man wohl bei dem Wirt eine gewisse Voreingenommenheit vermuten. Übrigens rede ich über Wein am liebsten mit jemandem, der sich damit auskennt.

      Es ist nicht redlich, die staatlichen KiTas für atheistische Beeinflussung zu instrumentalisieren, liebe Leute. Unsere Großeltern haben daran geglaubt, unsere Urgroßeltern, deren Eltern usw. Und selbst unter der Annahme, dass die alle bescheuert waren, so darf man es seinen Kindern dennoch nicht zwangsläufig verschweigen, dass da “etwas gewesen ist”. Dadurch behebt man sie nämlich ihrer Wurzeln, und bekommt das, was kein ernsthafter Pädagoge will: freimanipulierbare Konsummonaden auf dem “Jahrmarkt der Religionen”.

      Gruß T.

      1. Dez. 2008 | #

    4. Maja Strasser schreibt:

      Im April 2008 hat das Schweizerische Bundesgericht entschieden, dass urteilsfähige Kinder in medizinische Abklärungen und Behandlungen ausdrücklich einwilligen müssen, ansonsten ist der Eingriff rechtswidrig. Das Bundesgericht argumentiert, dass Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren weitgehend urteilsfähig seien, soweit sie psychisch gesund und bei Bewusstsein sind.
      In weltanschaulichen Belangen sieht die Rechtslage anders aus: bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs verfügen in der Schweiz die Eltern über die religiöse Erziehung ihrer Kinder (Art. 303 des ZGB). Wenn eine Konfirmation vorher stattfindet, entscheidet also der Inhaber der elterlichen Gewalt über die Teilnahme am Konfirmationsunterricht, an den zahlreichen Kirchenbesuchen und der Zeremonie. Dies, obwohl die Konfirmation als „öffentliche Darstellung mündigen Christseins“ (Michael Meyer-Blanck) bejubelt wird. Überhaupt ist die Konfirmation ja nur „nötig“, weil die Kinder vor Erlangen der Urteilsfähigkeit, meist als Säuglinge, getauft wurden. Tauf- wie Konfirmationspraxis müssten auf einer mündigen, unabhängigen Entscheidung für oder gegen den Glauben beruhen. Nur so wäre die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 der Schweizerischen Bundesverfassung) wirklich umgesetzt.
      Angesichts der von den Gläubigen lamentierten „Entchristianisierung“ werden in Deutschland bereits Kleinkinder christlich indoktriniert. In Gelsenkirchen sollen im Rahmen eines auf zwei Jahre angelegten Projekts Kinder in städtischen Kindertageseinrichtungen religiös (evangelisch) unterwiesen werden. Die Leiterin einer Kita behauptet, dass Kinder ein „Recht auf religiöse Bildung“ hätten, und der Redakteur der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung frohlockt: “Die Stadt beschreitet einen innovativen Weg, will Kindern auch in ihren Einrichtungen religiöses Rüstzeug geben. Das ist gut so, denn wer Werte vermitteln will (und soll), der kommt ohne Religion nicht aus.”

      Unseren Kindern soll in einem altersgerechten Unterricht ein humanistisches, naturalistisches Weltbild vermittelt werden. Kinder sollen Kompass und Karte für selbstverantwortliches ethisches Denken und Handeln erhalten, um mit zunehmender Reife selbständig Antworten sowohl auf zeitgemässe als auch auf zeitlose Fragen zu finden. Bereits Primarschüler verstehen Grundsätze wie „Was Du nicht willst, das man Dir tu’, das füg’ auch keinem andern zu“, während ich die Wunder-Geschichtlein der Bibel heute noch nicht kapiere. Wir Freidenker müssen aufzeigen, dass eine unveräusserliche und universale Ethik nur ausserhalb der Religionen möglich ist. Auch kann die Antwort auf (islamischen) Fundamentalismus nie (christlicher) Gegen-Fundamentalismus sein; nur die Aufklärung kann fundamentalistischen Tendenzen wirksam begegnen.
      Wenn Eltern ihren Kindern einen irrationalen Kult beibringen wollen, dann soll das ihre private Angelegenheit sein. Aber wenn urteilsfähige Kinder über medizinische Eingriffe selbst entscheiden können, dann soll die Glaubens- und Gewissensfreiheit erst recht auch für sie gelten.

      Maja Strasser, Bern (Artikel erschienen im „frei denken“ 12/08)

      11. Dez. 2008 | #

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