Ein Gastbeitrag der Laizisten mit der Besprechung eines Lehrbuch zu Religions- und Weltanschauungsrecht. Vielen Dank an die Laizisten
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G. Czermak, E. Hilgendorf: Religions- und Weltanschauungsrecht. Eine Einführung, Springer-Verlag, Berlin/Heidelberg 2008, ISBN: 978-3-540-72048-5, Springer-Lehrbuch ISSN: 0937-7433, Taschenbuch, 327 S. http://www.springer.com/law/book/978-3-540-72048-5 |
Immer komplizierter, aber auch immer wichtiger wird in den letzten Jahren das Verhältnis von Staat, Religionen und anderen Weltanschauungen. Angesichts der erstarkenden Diskussion um den Islam und andere nicht-christliche Weltanschauungsgemeinschaften gewinnt das Religionsrecht immer mehr an Aktualität und tritt aus der Abschottung heraus. Dennoch finden sich dort vor allem kirchennahe Juristen, die Standardwerke eines von Campenhausen sind kirchlich dominiert und Kritiker wie Ludwig Renck stehen immer noch weitgehend allein, wenn sie auch nicht mehr die extreme Außenseiterposition eines - dennoch damals sehr erfolgreichen - Erwin Fischers haben.
In Kooperation mit dem Würzburger Strafrechtsprofessor Eric Hilgendorf hat sich der ehemalige bayerische Verwaltungsrichter Gerhard Czermak deshalb daran gemacht, ein Lehrbuch über das immer verworrenere Religions(verfassungs)recht zu verfassen. Bereits der Titel ist eine Absage an die Tradition des Staatskirchenrechts. Czermak vertritt entgegen der herrschenden Meinung konsequent eine aus dem Geist und Text des Grundgesetzes abgeleitete religiös-weltanschauliche Neutralität. Hier wird der Leser ausgehend von den drei Grundsätzen Freiheit, Gleichheit, Trennung durch die Wirren des Rechts geführt.
Besonders hervorzuheben ist die für ein juristisches Buch verständliche Sprache: Czermak enthält sich unnötiger Sprachakrobatik, davon ausgehend, dass wer „unklar spricht, […] oft etwas zu verbergen” (S. 16) hat. Zusätzlich ist jeder Paragraph für sich lesbar, was zwar zu einigen Wiederholungen und Redundanzen führt. Querverweise auf andere Absätze ermöglichen so aber auch eine problemorientierte Leseweise des Lehrbuchs, das sich grob in drei Bereiche einteilen lässt: Die historische Entwicklung (§ 1), einen allgemeinen Überblick über Wirklichkeit, Recht und Moral (§§ 2-5) und den juristischen Hauptteil (§§ 6-20). Am Ende folgt noch ein ausführlicher Anhang, der neben einer Bibliographie und einer Auswahl relevanter Normtexte, eine Auflistung der wichtigsten religionsrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts beinhaltet (einige Gesetze und Entscheidungen finden sich in unserer Materialsammlung, die sich noch im Aufbau befindet).
Im ersten Paragraphen über die Geschichte der Religionsfreiheit stellt Czermak vor allem die neuere Geschichte ab Beginn der Reformation im deutschen Kulturkreis dar. Allerdings fehlt jede Behandlung der Zeit des Nationalsozialismus, was angesichts der wirren Lage im dritten Reich verständlich ist, aber auch eine Lücke in der Darlegung der Historie hinterlässt.
Der folgende kurze aber prägnante Überblick dürfte für Nicht-Juristen von besonderem Interesse sein. Hier findet sich zunächst die Betonung der immer noch problematischen Ideologisierung des Religionsrechts, die eine ständige Hinterfragung auch eigener Schlüsse erfordert, da die eigenen geistigen Voraussetzungen nicht nur bei kirchennahen Juristen zu dogmatischen Schnellschüssen führen können. Darauf folgt eine kurze Darstellung der ständig fortschreitenden Säkularisierung der Gesellschaft. Dem entgegen steht allerdings die staatliche Erledigung innerkirchlicher Angelegenheiten (z. B. der staatliche Kirchensteuereinzug ), eine enorme Menge an staatlich-kirchlichen Einrichtungen (z. B. die theologischen Fakultäten aber auch das staatlichen Einspruchsrecht bei der Ernennung einiger Geistlicher), die Privilegierung der Kirchen im öffentlichen Raum (z. B. die Überrepräsentation in staatlichen Gremien), die finanzielle Kirchenförderung und die allgemeine Benachteiligung nicht-großkirchlicher Gruppierungen. In aller Kürze folgt dann ein Gesamtüberblick über die Verfassung, welche sich nach Czermak mit der persönlichen und korporativen Religionsfreiheit, der prinzipiellen Gleichheit der Weltanschauungen vor dem Gesetz, der grundsätzlichen aber partiell aufgehobenen Trennung von Staat und Weltanschauung und der Religionsfreundlichkeit zusammenfassend als kooperatives Trennungssystem mit umfassendem Neutralitätsgebot darstellt. Ergänzend stellt der Jurist schließlich einen aus der liberalen Rechtstheorie geborenen Neutralitätsliberalismus anderen Konzeptionen wie dem Naturrecht gegenüber.
Der Hauptteil bietet eine Fülle an kompakten Darstellungen des jeweiligen Diskussionsstandes mit häufig pointierter Darlegung einer der herrschenden - sehr kirchenfreundlichen - Meinung entgegenstehenden Position. Dabei diskutiert der ehemalige Richter teilweise auch sehr kritisch viele höchstrichterliche Entscheidungen.
Czermak entwickelt konsequent eine Verfassungsinterpretation, die insbesondere das Neutralitätsgebot im Fokus hat. Das Gebot religiös-weltanschaulicher Gleichheit folgert er aus einschlägigen Artikeln des Grundgesetzes (Gleichheitsgrundsatz, Religionsfreiheit, bekenntnisunabhängiger Genuss der bürgerlichen Rechte und die zentralen Punkte der inkorporierten Artikel der Weimarer Reichsverfassung). Neutralität bedeute Unparteilichkeit und ist „diejenige Forderung des GG, die am massivsten missachtet wird” (S. 87). Den Einwand der Unmöglichkeit von Neutralität entkräftet Czermak damit, dass „Neutralität” ausgehend von der Basisideologie des Grundgesetzes, welche „keinesfalls religiös oder weltanschaulich definiert sein” (S. 91) dürfe, möglich ist. Damit ist die zentrale Vorgabe der Verfassung in dieser Hinsicht das Verbot weltanschaulicher Begründungen von staatlicher Seite.
Derzeit politisch brisant ist dabei die Frage nach dem islamischen Kopftuch in Schulen, das in besonderer Weise die immer schon erbittert geführte Diskussion um das Schulwesen repräsentiert. Czermak tritt hier einseitigen Darstellungen entgegen und macht deutlich, dass eine Gleichbehandlung aller religiösen Symbole geboten ist. Erstaunlich ist ein merkwürdig unkonkreter Absatz über die Möglichkeit des Kopftuchverbots von Schülerinnen, der qualitativ vom Rest des Buches abfällt.
Der Paragraph über das Strafrecht vom Co-Autor Eric Hilgendorf reiht sich nahtlos in das Lehrbuch ein. Die mittelbaren Einflüsse religiöser Belange im Strafrecht werden dabei ebenso beleuchtet wie das Religionsstrafrecht im engeren Sinne (§§ 166 ff. StGB). In einem eigenen Exkurs erläutert der Professor auch die Reformdebatte über den § 166 StGB (Religionsbeschimpfung) und stellt die Schwierigkeiten einer Verschärfung, wie sie CDU/CSU forderte, aber auch einer Abschaffung heraus.
Czermak greift noch viele weitere Rechtsfragen auf, die verfassungsrechtlich problematisch sind und neuerdings wohl auch mit dem Europarecht kollidieren. Vielfach wird dabei die herrschende Meinung nur grob - mithin etwas verkürzt - dargestellt. Dies wird allerdings im Kontext einer stark einseitigen sonstigen Literatur verständlich. Die ausführlichen Fußnoten ermöglichen außerdem die weitere Auseinandersetzung für den kritischen Leser. Abschließend lässt sich sagen: Das vorliegende Lehrbuch kann und wird in Zukunft das Standardwerk kirchenkritischen Religionsrechts sein.
Daniel Gotthardt, 2008


Im ersten Absatz hat sich ein kleiner Flüchtigkeitsfehler eingeschlichen: Es geht dort um die Standardwerke (nur) eines von Camphausen, der selbstverständlich ‘nur’ kirchennah und nicht katholisch (vielmehr protestantisch) ist.
6. Feb. 2008 | #