Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in den ‘Blättern für deutsche und internationale Politik’ über den Weg zum autoritären Staat:
Vom Volk als Souverän zum Verdächtigen und Befehlsempfänger
Während die Regierung Schröder, allen voran ihr Innenminister Otto Schily, ihre rigide Politik der inneren Sicherheit immerhin noch mit zwar unzutreffenden, aber doch verfassungsimmanenten Argumenten zu legitimieren suchte, hat die derzeitige Bundesregierung, allen voran ihr Innenminister Wolfgang Schäuble, diese Zurückhaltung aufgegeben und die Verfassung selbst sowie ihren Hüter, das Bundesverfassungsgericht, ins Visier der Politik genommen.
…
Mit der Furcht vor Terrorismus im Rücken wird der rechts-, besser, der verfassungspolitische Aufstand geprobt – gegen eine ihrer Idee nach freiheitliche Gesellschaftsordnung, wie sie die Eltern des Grundgesetzes in der Tradition John Lockes, Charles de Montesquieus und der europäischen Aufklärung vor Augen hatten. Erkennbar soll sie durch eine leviathanische Ordnung im Sinne Thomas Hobbes‘ ersetzt werden, in der ein autoritärer, von den freiheitssichernden und machtbeschränkenden Regelungen der Verfassung enthemmter Staat über den Ausnahmezustand entscheidet. Folgerichtig bezieht sich der Bundesinnenminister ausdrücklich auf Thomas Hobbes, den er als Kronzeugen des von ihm so apostrophierten „modernen Staatsdenkens“20 ansieht.Konsequent und ganz in der Manier der „Konservativen Revolution“ der 20er und frühen 30er Jahre ist es dann auch der Bundesinnenminister, der beklagt, dass „die Verfassung immer stärker die Kette geworden ist, die den Bewegungsspielraum der Politik lahm legt.“ Immer mehr werde „das politische Handeln und Gestalten stranguliert und degradiert, weil entweder mit dem Hinweis auf die Verfassung Tabuzonen [...] geschaffen werden“ oder veränderungsbedürftige Sachverhalte „selbst mit Verfassungsrang ausgestattet und damit der politischen Gestaltung weitgehend entzogen werden.“21
Es wirft ein grelles Licht auf den fundamentalen Wandel im Staatsdenken, der sich in den letzten Jahren schleichend vollzogen hat und nun mit Vehemenz die Politik bestimmt, dass es ausgerechnet das Bundesinnenministerium war, das in einer 1989 herausgegebenen Broschüre ausdrücklich auf die dem Hobbesschen Staatsdenken eigene Gefahr der „Rechtfertigung autoritärer Systeme“ hinwies, in denen „die Bedeutung des Volkes auf den Status von Befehlsempfängern degradiert wird.“
Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik haben niemals in das Gewaltmonopol eines Staates eingewilligt, der sie unterschiedslos als Verdächtige, als potentielle Kriminelle zu behandeln trachtet. Insofern ist die Unschuldsvermutung, anders als die Äußerungen des Bundesinnenministers suggerieren möchten, sehr viel mehr als eine rechtsstaatlich unbedingt gebotene Maxime des Strafprozessrechts. Sie ist konstitutive Bedingung des Gesellschaftsvertrages, den wir als grundsätzlich freie Bürgerinnen und Bürger mit dem Staat geschlossen haben. Als solche hat sie Eingang gefunden in die Grundrechtsordnung der Verfassung. Wer dort, wie der Bundesinnenminister, ihre Anwendbarkeit verneint, der verlässt den Boden dieses Vertrages und den der Verfassung gleichermaßen. Der will partout einen anderen, einen autoritären Staat, der bürgerliche Freiheiten allenfalls gewährt, statt sie als Grundlage seiner selbst zu respektieren.


