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  • 31. Jul. 2007

    In der Rheinischen Post fordert Bischof Mixa Gegenleistungen von islamischen Staaten für den Bau von Moscheen in Deutschland und offenbart sein Verständnis von Toleranz und rechtsstaatlicher Prinzipien.

    In vornehmlich islamisch geprägten Kulturen und Ländern haben Christen heute noch so gut wie keine Daseinsberechtigung.” Wenn sich dies nicht endlich ändere, sollte man in Deutschland den Muslimen in aller Freundschaft antworten: „Dann muss es eben keine große Moschee sein mit hoch emporragenden, demonstrativ in Erscheinung tretenden Minaretten, dann reicht in einer christlich geprägten Kultur auch ein schlichter muslimischer Andachtsraum.

    Kleine Nachhilfestunde - Grundgesetz, Artikel 4:

    2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

    Sehr geehrter Herr Mixa, dieser Text ist umissverständlich. Die Religionsfreiheit - ebenso wie jedes andere Menschenrecht - darf in der BRD nicht eingeschränkt werden!

    1 Kommentar »

    1. penck schreibt:

      Der Islam fällt eben nicht unter Artikel 4 des GG, weil es keine in Deutschland anerkannte Religionsgemeinschaft ist. Das wollen die organisierten Moslems nicht einmal.
      Im Übrigen ist der Islam weniger Religion, als eine rigorose Weltanschauung die nur ein Ziel hat, die Weltherrschaft.
      Sehr lesenswert in diesem Zusammenhang die Veröffentlichungen des Zentralrates der Ex-Muslime: http://www.ex-muslime.de/ und insbesondere auch: http://www.jungle-world.com/seiten/2007/11/9552.php
      Menschenrechte können nur diejenigen einfordern, die sich zu eben jenen uneingeschränkt bekennen. Der Islam jedenfalls ist im Grundsatz unvereinbar mit dem Grundgesetz und den Menschenrechten.
      Ich möchte Bischof Mixa sicher nicht das Wort reden, aber dennoch liegt er richtig.
      Noch ein Link: http://hpd-online.de/node/2026

      8. Aug. 2007 | #

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